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   VGH Bayern, 31.08.2018 - 10 ZB 18.871   

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VGH Bayern, 31.08.2018 - 10 ZB 18.871 (https://dejure.org/2018,28727)
VGH Bayern, Entscheidung vom 31.08.2018 - 10 ZB 18.871 (https://dejure.org/2018,28727)
VGH Bayern, Entscheidung vom 31. August 2018 - 10 ZB 18.871 (https://dejure.org/2018,28727)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    VwGO § 113 Abs. 1 S. 4; GG Art. 2 Abs. 1
    Feststellung der Rechtswidrigkeit polizeilicher Maßnahmen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Liegt weder ein berechtigtes Interesse an der Feststellung der Rechtswidrigkeit einer polizeilichen Maßnahme vor, noch ein Grundrechtverstoß, ist eine Fortsetzungsfeststellungsklage unzulässig.

  • rewis.io

    Feststellung der Rechtswidrigkeit polizeilicher Maßnahmen

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Liegt weder ein berechtigtes Interesse an der Feststellung der Rechtswidrigkeit einer polizeilichen Maßnahme vor, noch ein Grundrechtverstoß, ist eine Fortsetzungsfeststellungsklage unzulässig.

  • rechtsportal.de

    Fortsetzungsfeststellungsklage; polizeiliche Maßnahmen; tiefgreifender Grundrechtseingriff; allgemeine Handlungsfreiheit; allgemeines Persönlichkeitsrecht; vermeintlich bestehendes Hausverbot; Hausverbot; Rechtsschutzinteresse; Gehörsverstoß

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 05.12.2001 - 2 BvR 527/99

    Rehabilitierung bei Abschiebungshaft

    Auszug aus VGH Bayern, 31.08.2018 - 10 ZB 18.871
    Dies liegt insbesondere bei Grundrechtseingriffen vor, die das Grundgesetz selbst unter Richtervorbehalt gestellt hat (z.B. BVerfG, B.v. 5.7.2013 - 2 BvR 370/13 - juris Rn. 19: Wohnungsdurchsuchung) oder die besonders sensible Rechtsgüter wie die körperliche Unversehrtheit (Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG) oder die Freiheit der Person (Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG; BVerfG, B.v. 5.12.2001 - 2 BvR 527/99 - juris: Abschiebungshaft; BayVGH, B.v.13.3.2017 - 10 ZB 16.965 - juris Rn. 9) tangieren.
  • BVerfG, 10.09.2009 - 1 BvR 814/09

    Verletzung der Rechtsweggarantie des Art 19 Abs 4 S 1 GG durch Verweigerung der

    Auszug aus VGH Bayern, 31.08.2018 - 10 ZB 18.871
    Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des angefochtenen Urteils im Sinne § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO bestünden dann, wenn der Kläger im Zulassungsverfahren einen einzelnen tragenden Rechtssatz oder eine einzelne erhebliche Tatsachenfeststellung des Erstgerichts mit schlüssigen Gegenargumenten infrage gestellt hätte (BVerfG, B.v. 10.9.2009 - 1 BvR 814/09 - juris Rn. 11).
  • BVerfG, 05.07.2013 - 2 BvR 370/13

    Durchsuchung von Geschäftsräumen (Begriff der Wohnung; weite Auslegung);

    Auszug aus VGH Bayern, 31.08.2018 - 10 ZB 18.871
    Dies liegt insbesondere bei Grundrechtseingriffen vor, die das Grundgesetz selbst unter Richtervorbehalt gestellt hat (z.B. BVerfG, B.v. 5.7.2013 - 2 BvR 370/13 - juris Rn. 19: Wohnungsdurchsuchung) oder die besonders sensible Rechtsgüter wie die körperliche Unversehrtheit (Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG) oder die Freiheit der Person (Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG; BVerfG, B.v. 5.12.2001 - 2 BvR 527/99 - juris: Abschiebungshaft; BayVGH, B.v.13.3.2017 - 10 ZB 16.965 - juris Rn. 9) tangieren.
  • BVerwG, 16.05.2013 - 8 C 38.12

    Äquivalenzgebot; Amtshaftung; Dauerverwaltungsakt; Dienstleistung;

    Auszug aus VGH Bayern, 31.08.2018 - 10 ZB 18.871
    Zu Recht hat das Verwaltungsgericht das für eine Fortsetzungsfeststellungsklage analog § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO erforderliche besondere Rechtsschutzinteresse mit ausreichender Begründung u.a. deshalb verneint, weil das beanstandete polizeiliche Vorgehen nicht mit einem tiefgreifenden Grundrechtseingriff im Sinne der Rechtsprechung (vgl. etwa BVerwG, U.v. 16.5.2013 - 8 C 38.12 - juris) verbunden war.
  • VGH Bayern, 13.03.2017 - 10 ZB 16.965

    Feststellung der Rechtswidrigkeit einer Fahrzeugdurchsuchung

    Auszug aus VGH Bayern, 31.08.2018 - 10 ZB 18.871
    Dies liegt insbesondere bei Grundrechtseingriffen vor, die das Grundgesetz selbst unter Richtervorbehalt gestellt hat (z.B. BVerfG, B.v. 5.7.2013 - 2 BvR 370/13 - juris Rn. 19: Wohnungsdurchsuchung) oder die besonders sensible Rechtsgüter wie die körperliche Unversehrtheit (Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG) oder die Freiheit der Person (Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG; BVerfG, B.v. 5.12.2001 - 2 BvR 527/99 - juris: Abschiebungshaft; BayVGH, B.v.13.3.2017 - 10 ZB 16.965 - juris Rn. 9) tangieren.
  • VGH Bayern, 08.04.2019 - 10 B 18.483

    Anerkenntnis in der Berufungsinstanz

    Ob beim Kläger daneben ein berechtigtes Interesse auch aus anderen Gründen besteht, etwa wegen Rehabilitierung (vgl. BVerwG, U.v. 16.5.2013 - 8 C 14.12 - juris Rn. 27; BayVGH, B.v. 31.8.2018 - 10 ZB 18.871 - juris Rn. 9 ff.) oder unter dem Aspekt der typischerweise kurzfristigen Erledigung (vgl. BVerwG, U.v. 20.6.2013 - 8 C 39.12 - juris Rn. 26 ff.; U.v. 16.5.2013 - 8 C 14.12 - juris -Lsu.
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